


Welche Vorteile bietet eine solche gv.at-Domain für Ihre Gemeinde, und letztendlich auch für den Bürger?
Wir empfehlen, zur Abgrenzung des Behördenauftrittes gegenüber sonstigen privaten (z.B. touristischen) Websites den Webauftritt so einzurichten, dass im URL des Browsers letztendlich die gv.at.-Domain sichtbar bleibt, und die .gv.at-Adresse als Hauptadresse der Gemeinde zu etablieren.
Kontrollieren Sie, welcher Domainname für Ihre Gemeinde vorgesehen ist: http://www.staedtebund.gv.at/de/organisation/staedtebund/gvat-gemeindenamen/kaernten.html
Ihr Ansprechpartner dafür: Roland Wohlfahrt
Seit 1.1.2008 besteht die Verpflichtung (§ 1 Abs. 3 E-GovG) für öffentliche Einrichtungen einen barrierefreien Internetauftritt zu gewährleisten. Das Gemeindeinformatikzentrum Kärnten stellt allen Kärntner Gemeinden ein Pflichtenheft für einen modernen und barrierefreien Webauftritt zur Verfügung. Dieses Pflichtenheft kann als Vorlage für ein eigenes Pflichtenheft oder so wie es ist von den Gemeinden für die Beauftragung einer neuen Gemeinehomepage genutzt werden.
Mehr Details finden die Kärntner Gemeinden im GIZ-K Extranet.
Ihr Ansprechpartner: Roland Wohlfahrt