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Vorteile einer gv.at-Adresse

Das österreichische Bundeskanzleramt stellt allen österreichischen Gemeinden Internetadressen mit der Endung „gv.at“ zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet eine solche gv.at-Domain für Ihre Gemeinde, und letztendlich auch für den Bürger?

  • kostenlos – Bürger/innen erreichen von allen MultimediaStations (Telefonzellen mit Internet-Zugang) der Telekom Austria aus und über alle W-LAN-Hotspots von T-Mobile Austria .gv.at-Adressen kostenlos! Weiters hat der Leser, der über mobil-Einwahlknoten der A1 Verbindung aufnimmt, bei Anwahl von gv.at – Domains keine Verbindungsentgelte zu entrichten. Für Ihre Behörde fallen bei der Registrierung von .gv.at-Adressen keine Gebühren an.
  • exklusiv - .gv.at-Adressen können nur von Behörden verwendet werden. Die Behörden-Homepage kann sich dadurch einfacher z. B. vom Tourismus-Portal abgrenzen.
  • vertrauenserweckend - In Umfragen assoziieren Bürgerinnen und Bürger mit .gv.at besonders hohe Vertrauenswürdigkeit (in einem qualitativen Web-Test help.gv.at von GfK 2003 attestieren 2/3 der Befragten hohe Vertrauenswürdigkeit aufgrund von "gv" in der Adresse (seriös, offiziell, verbindlich, "staatlich autorisiert").
  • nicht ausschließlich - Ihre bisherigen Domainnamen bzw. auch neue .eu-Domains können weiterhin parallel verwendet werden.
  • auffindbar - Auch ohne Suchmaschine finden Benutzer die offizielle Behörden-Homepage intuitiv durch Eintippen der Adresse in den Browser. Als besonderes Highlight werden im Laufe des nächsten Jahres alle .gv.at-Adressen von der HELP-Suchmaschine in der "erweiterten Suche" erfasst. Damit machen Sie Ihre Inhalte allen HELP-Benutzerinnen und Benutzern zugänglich.

Wir empfehlen, zur Abgrenzung des Behördenauftrittes gegenüber sonstigen privaten (z.B. touristischen) Websites den Webauftritt so einzurichten, dass im URL des Browsers letztendlich die gv.at.-Domain sichtbar bleibt, und die .gv.at-Adresse als Hauptadresse der Gemeinde zu etablieren.

Kontrollieren Sie, welcher Domainname für Ihre Gemeinde vorgesehen ist: http://www.staedtebund.gv.at/de/organisation/staedtebund/gvat-gemeindenamen/kaernten.html

Ihr Ansprechpartner dafür: Roland Wohlfahrt 

Gemeindehomepages mit gv.at

Diese Gemeinden wurden bis dato erfolgreich auf die empfohlene gv.at-Adresse umgestellt und etablieren diese nun als die offzielle Internetadresse der Gemeinde:
  1. Afritz am See (http://www.afritz.gv.at)
  2. Albeck (http://www.albeck.gv.at/)
  3. Althofen (http://www.althofen.gv.at)
  4. Arnoldstein (http://www.arnoldstein.gv.at)
  5. Bad Kleinkirchheim (http://www.bad-kleinkirchheim.gv.at)
  6. Berg im Drautal (http://www.berg-im-drautal.gv.at)
  7. Bleiburg (http://www.bleiburg.gv.at)
  8. Diex (http://www.diex.gv.at)
  9. Feistritz an der Gail (http://www.feistritz-gail.gv.at)
  10. Feistritz ob Bleiburg (http://www.feistritz-bleiburg.gv.at)
  11. Frantschach-St Gertraud (http://www.frantschach.gv.at)
  12. Frauenstein (http://www.frauenstein.gv.at)
  13. Fresach (http://www.fresach.gv.at)
  14. Gitschtal (http://www.gitschtal.gv.at)
  15. Glanegg (http://www.glanegg.gv.at/)
  16. Griffen (http://www.griffen.gv.at)
  17. Hohenthurn (http://www.hohenthurn.gv.at/)
  18. Irschen (http://www.irschen.gv.at)
  19. Kirchbach (http://www.kirchbach.gv.at)
  20. Klein St Paul (http://www.klein-st-paul.gv.at/)
  21. Krems in Kärnten (http://www.krems-kaernten.gv.at)
  22. Krumpendorf am Wörther See (http://www.krumpendorf.gv.at)
  23. Magdalensberg (http://www.magdalensberg.gv.at)
  24. Maria Rain (http://www.maria-rain.gv.at)
  25. Micheldorf (http://www.micheldorf.gv.at)
  26. Moosburg (http://www.moosburg.gv.at)
  27. Obervellach (http://www.obervellach.gv.at)
  28. Paternion (http://www.paternion.gv.at)
  29. Pörtschach am Wörther See (http://www.poertschach.gv.at
  30. Radenthein (http://www.radenthein.gv.at)
  31. Reichenau (http://www.reichenau.gv.at/)
  32. Rennweg am Katschberg (http://www.rennweg-katschberg.gv.at)
  33. Rosegg (http://www.rosegg.gv.at)
  34. Schiefling am See (http://www.schiefling.gv.at/)
  35. St Georgen am Längsee (http://www.st-georgen-laengsee.gv.at)
  36. St Jakob im Rosental (http://www.st-jakob-rosental.gv.at/)
  37. St Margareten im Rosental (http://www.st-margareten-rosental.gv.at)
  38. St Stefan im Gailtal (http://www.st-stefan-gailtal.gv.at)
  39. Steindorf am Ossiacher See (http://www.steindorf.gv.at)
  40. Steinfeld (http://www.steinfeld.gv.at)
  41. Techelsberg am Wörther See (http://www.techelsberg.gv.at)
  42. Velden am Wörther See (http://www.velden.gv.at)
  43. Völkermarkt (http://www.voelkermarkt.gv.at)
  44. Weißenstein (http://www.weissenstein.gv.at)
  45. Wernberg (http://www.wernberg.gv.at)
  46. Winklern (http://www.winklern.gv.at/)

GIZ-K Pflichtenheft

Erfassen von Kriterien für einen modernen und barrierefreien Webauftritt.

Seit 1.1.2008 besteht die Verpflichtung (§ 1 Abs. 3 E-GovG) für öffentliche Einrichtungen einen barrierefreien Internetauftritt zu gewährleisten. Das Gemeindeinformatikzentrum Kärnten stellt allen Kärntner Gemeinden ein Pflichtenheft für einen modernen und barrierefreien Webauftritt zur Verfügung. Dieses Pflichtenheft kann als Vorlage für ein eigenes Pflichtenheft oder so wie es ist von den Gemeinden für die Beauftragung einer neuen Gemeinehomepage genutzt werden.

Mehr Details finden die Kärntner Gemeinden im GIZ-K Extranet.

Ihr Ansprechpartner: Roland Wohlfahrt


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Aktualisiert am: 26.08.2010
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