Startseite News Sitemap Suche Hauptmenü Schriftgröße Seiteninhalt Impressum Hilfe

Elektronisches Gästeblatt

Symbol für Elektronische Gästemeldung
Eine internetbasierte Serviceplattform für Betriebe, Gemeinden und Tourismusorganisationen vereinfacht und optimiert die Möglichkeiten in der touristischen Datenerfassung und -auswertung. Gemeinden und Tourismusregionen profitieren ebenso wie Beherbungsbetriebe.

 

Logo Dr. Martinz

Die Region Wörthersee hat die "Elektronische Gästemeldung" eingeführt und den TourismusMonitor getestet. Das Projekt wird nun auf ganz Kärnten ausgeweitet und vom Landesrat Dr. Josef Martinz (Referent für Tourismus, Gemeinden und Wirtschaft) gefördert. Die Gemeinden, Beherbergungsbetriebe und Tourismusregionen erhalten eine 50%-Förderung der einmaligen Anschaffungskosten an. Die Höhe der Förderung beträgt bei Beherbergungsbetrieben maximal 500 €, bei Tourismusregionen maximal 5.000 €.

Wer und was wird gefördert?

Fragen und Anworten für Betriebe!

Fragen und Antworten für Gemeinden!

 

Nutzen Sie auch unseren Newsletter. Wir informieren regelmäßig über unsere aktuellen Projekte und machen auf Neuerungen und Initiativen rund um den IT-Sektor im öffentlichen Bereich aufmerksam.

Antragsformular für Beherbungsbetriebe, Gemeinden und Tourismusregionen

Dieses Online-Formular ausfüllen, die eingescannte Rechnung und den Zahlungsnachweis beilegen und absenden. Ihr Ansuchen wird geprüft und an die auszahlende Stelle im Land Kärnten weitergeleitet.

Antragsformular
Antragsformular

Das Ansuchen um Förderung muss vor dem 31.12.2011 bei der GIZ-K GmbH einlangen. Es werden ausschließlich Anträge akzeptiert, die via diesem Online-Formular einlangen. Anträge per FAX oder E-Mail werden nicht bearbeitet! Wenn Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Online-Formulars benötigen, einfach unter 0463 / 240280 anrufen.

Förderbedingungen

  • Es werden Investitionen ab 1.6.2010 und bis 31.12.2011 gefördert.
  • Es werden nur die einmaligen Erstinstallationskosten für das elektronische Gästeblatt / Tourismusmonitor gefördert.
  • Bei Beherbungsbetrieben beträgt die Förderung 50% der Installationskosten, jedoch maximal € 500,-.
  • Bei Tourismusregionen beträgt die Förderung 50% der Installationskostem, jedoch maximal € 5000,-.
  • Als Nachweis der getätigten Investition müssen eine Rechnung und der Zahlungsnachweis in Kopie (als Beilagen zum Antragsformular) beigefügt werden.
  • Der Antrag inkl. Nachweis muss bis spätestens 31.12.2011 beim Land Kärnten einlagen und die Förderzusage bis zu diesem Zeitpunkt wirksam bleiben.
  • Wenn der Investitionszuschuss aufgrund unrichtiger Angaben oder aufgrund Verschweigens wesentlicher Voraussetzungen bezogen wurde, dann sind die ausbezahlten Beträge an das Land Kärnten binnen 4 Wochen nach diesbezüglicher Aufforderung zurückzuerstatten. Für Streitigkeiten aus dem Gegenstand gilt der Gerichtsstand Klagenfurt am Wörthersee als vereinbart.
  • Die Förderung des EGB/TM ist eine einmalige, freiwillige Leistung des Landes Kärnten. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Mit dem Absenden des Antrages erklärt der/die Antragsteller/in ausdrücklich,

  • dass die im Antrag gemachten Angaben inklusive der vorgelegten Rechnung richtig und vollständig sind.
  • dass die mit der Abwicklung der Förderung beauftragten Personen ermächtigt werden, in die bei der Kärntner Landesregierung aufliegenden Förderunterlagen Einsicht zu nehmen.
  • dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung dieser Förderung automationsunterstützt verarbeitet und verwendet werden können.
  • dass die Durchführung der beantragten Maßnahme durch das Land Kärnten überprüft werden darf und hiefür einem Überprüfungsorgan der Zutritt zum Unternehmen zur Überprüfung bzw. Einsicht in Unterlagen und Belege, die in Zusammenhang mit diesem Antrag stehen, gewährt werden muss.

Initiative "Elektronisches Gästeblatt und TourismusMonitor"

Tourismus ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Kärntens. Das Elektronische Gästeblatt in Verbindung mit dem neuen TourismusMonitor verbessert den Informationsaustausch zwischen allen touristischen Teilnehmern, optimiert die Verwaltungsprozesse und schafft wirksame Steuerungs- und Marketinginstrumente.

Vorteile der elektronischen Verarbeitung

  • Elektronische Übermittlung an die Gemeinde, keine Kosten für Meldebücher und zeitliche Ersparnis
  • Tagesaktuelle Auswertung und Statistik zu Nächtigungszahlen, Statistiken auf Knopfdruck
  • Direkte Einbindung der Gästekarte - keine Doppelerfassung
  • Aufbau einer Kundenkartei aus der Gästemeldung (Serienbrief, Mailings, etc.)
  • Nutzung der vorhanden Software in den Betrieben bzw. Beistellung kostenloser Software
  • Schnellerfassung der Gästemeldungen
  • Weniger Zettelwirtschaft, bessere Datenqualität und raschere Verfügbarkeit
  • Deutliche Kosteneinsparungen durch Reduktion des Verwaltungsaufwandes in den Gemeinden und Tourismusbüros
  • Effiziente Datensicherung und -wartung durch zentrale Services
  • Integration in alle eingesetzten Kommunalsysteme möglich

Vorteile für Tourismusverantwortliche

  • Alle touristisch relevanten Auswertungen Daten auf Knopfdruck verfügbar
  • Aussagekräftige Prognoserechnungen als Basis für Planung, Contolling und Steuerung
  • Informationsvorsprung für Tourismusverantwortliche
Aktualisiert am: 08.08.2011
W3C XHTML 1.0 W3C CSS W3C XHTML 1.0
COPYRIGHT © 2011 Gemeindeinformatikzentrum Kärnten GIZ-K GmbH | Impressum | Tel.: +43 463 240280 | Fax: +43 463 240280-15 | E-Mail: office@giz-k.at