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CNC Shared Service Center

Shared Service Center
Die GIZ-K GmbH stellt den Kärntner Gemeinden ein Rechenzentrum in Form eines Shared Service Center zur Verfügung, in dem die Gemeinde sämtliche benötigten Applikationen effizient und sicher betreiben kann. Seitens des Gemeindereferates des Landes Kärnten wird den ersten 20 Migrationsgemeinden eine Förderung in der Höhe von 50% der Einmalkosten, max. € 10.000 gewährt.

Gemeinsam mit dem SIC wurde für IT-Dienstleister ein Dokument erstellt, das beschreibt, wie eigene IT-Services und -Lösungen für Kärntner Gemeinden im kommunalen Rechenzentrum (CNC-SSC) angeboten werden können.

Für Gemeinden: Ansuchen um Förderung (Online-Formular)

Für IT-Dienstleister: Technische Informationen IT-Service-Provider (PDF)

Informationen für Gemeinden

Wer wird gefördert?

Gefördert werden die ersten 20 Kärntner Gemeinden, deren lokale IT ins kommunale Rechenzentrum migriert werden.

Was wird gefördert?

  • Einmalige Migrationskosten
  • Datenübernahmekosten
  • Notwendige Lizenzkosten

Nicht gefördert werden sämtliche laufenden Kosten (z.B. Wartung, Hosting, etc.)

Förderbedingungen

  • Das Ansuchen um Förderung muss bis zum 30.6.2012 bei der GIZ-K GmbH via Online-Formular (!) einlangen – Anträge per Fax oder E-Mail werden nicht bearbeitet.
  • Es werden nur die einmaligen Kosten gefördert.
  • Die Förderung beträgt 50%, jedoch maximal € 10.000,-.
  • Es wird ein positiver Gemeinderatsbeschluss und die Vereinbarung mit der GIZ-K GmbH bis zum 30.6.2012 in Kopie (als Beilage zum Antragsformular) benötigt.  
  • Sämtliche die Migration betreffende Rechnungen und Zahlungsnachweise in Kopie sind ebenfalls als Beilagen zum Antragsformular anzufügen – Im Einzelfall können diese auch nachgereicht werden.
  • Wenn der Investitionszuschuss aufgrund unrichtiger Angaben oder aufgrund Verschweigens wesentlicher Voraussetzungen bezogen wurde, dann sind die ausbezahlten Beträge an das Land Kärnten binnen 4 Wochen nach diesbezüglicher Aufforderung zurückzuerstatten. Für Streitigkeiten aus dem Gegenstand gilt der Gerichtsstand Klagenfurt am Wörthersee als vereinbart.
  • Die Förderung ist eine einmalige, freiwillige Leistung des Landes Kärnten. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Mit dem Absenden des Antrages erklärt der/die Antragsteller/in ausdrücklich,

  • dass die im Antrag gemachten Angaben inklusive der vorgelegten Beilagen richtig und vollständig sind.
  • dass die mit der Abwicklung der Förderung beauftragten Personen ermächtigt werden, in die bei der Kärntner Landesregierung aufliegenden Förderunterlagen Einsicht zu nehmen.
  • dass alle personenbezogenen Daten im Rahmen der Abwicklung dieser Förderung automationsunterstützt verarbeitet und verwendet werden können.
  • dass die Durchführung der beantragten Maßnahme durch das Land Kärnten überprüft werden darf und hiefür einem Überprüfungsorgan der Zutritt zum Unternehmen zur Überprüfung bzw. Einsicht in Unterlagen und Belege, die in Zusammenhang mit diesem Antrag stehen, gewährt werden muss.

Online-Formular ausfüllen und absenden. Ihr Ansuchen wird geprüft und an die auszahlende Stelle im Land Kärnten weitergeleitet.

Antragsformular CNC-SSC

Antragsformular

Informationen für IT-Dienstleister

Auf Initiative des SIC (Software Internet Cluster) und der GIZ-K GmbH ist ein Dokument entstanden, das beschreibt, wie lokale IT-Dienstleister im CNC-SSC (kommunales Rechenzentrum für die Kärntner Gemeinden) eigene IT-Services und -Lösungen für die Kärntner Gemeinden anbieten können.

Das CNC-SSC ist von Grund auf als Shared Service Center (SSC) konzipiert, d.h. es ist kein geschlossenes Rechenzentrum, bei dem ausschließlich die GIZ-K und/oder deren Gesellschafter IT-Services anbieten können, sondern auch Dritte (lokale IT-Dienstleister), die zertifiziert werden und gemeinsam mit der GIZ-K GmbH als Hosting-Partner innovative E-Government-Services den Gemeinden zur Verfügung stellen können.

Aktualisiert am: 16.02.2012
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